Das Produkthaftungsgesetz vom 15. Dezember 1989, geändert durch das Gesetz vom 25. Oktober 1994, verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler dazu, unter bestimmten Voraussetzungen den Schaden zu ersetzen, der durch ein fehlerhaftes Produkt hervorgerufen wird. Fehlerhaft kann ein Produkt schon dadurch sein, dass es aufgrund seiner bildlichen Darstellung bei einem nichtgewerblichen Endabnehmer falsche Vorstellungen über die Sicherheit beim Gebrauch erweckt, oder wenn damit zu rechnen ist, dass der private Endabnehmer bei der Benutzung des Produktes nicht die erforderlichen Sicherheitsregeln einhält oder eine falsche Betriebsspannung benutzt, es sei denn, dass dieser Abnehmer über die Notwendigkeit zur Einhaltung von Sicherheitsregeln, Spannungen etc. informiert wurde. Nichtgewerbliche Kunden sind deshalb im Interesse ihrer Sicherheit und zur eigenen Absicherung auf Folgendes hinzuweisen: Die in diesem Online-Katalog aufgeführten Produkte dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden. Wenn am Bestimmungszweck der Ware Zweifel bestehen, muss dieser bei einem kompetenten Fachmann oder der Serviceabteilung von Frank Decker e.K. geklärt werden.
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